Kosten & Erstattung
Was kostet eine Zahnspange – und was zahlt die Krankenkasse?
Transparent erklärt: KIG-Einstufung, Eigenanteil und wann die Kasse zahlt. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung ab KIG-Stufe 3. Ein Eigenanteil von 20 % wird zunächst einbehalten und nach erfolgreichem Abschluss vollständig zurückerstattet.
Die KIG-Einstufung: der Schlüssel zur Kostenfrage
Ob die gesetzliche Krankenkasse eine Zahnspange bezahlt, entscheidet die sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG). Sie reicht von 1 (leicht) bis 5 (extrem ausgeprägt). Bei der ersten Untersuchung stellen wir fest, welche Stufe vorliegt – und besprechen mit Ihnen ganz konkret, was das für Sie bedeutet.
| Stufe | Bedeutung | Kostenübernahme |
|---|---|---|
| KIG 1–2 | Leichte bis mittelgradige Fehlstellungen | Keine Kassenleistung – Behandlung als private Leistung möglich |
| KIG 3 | Ausgeprägte Fehlstellungen | Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Regelversorgung |
| KIG 4–5 | Stark bis extrem ausgeprägt | Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Regelversorgung – die Behandlung gilt als medizinisch dringlich |
Der Eigenanteil – und warum Sie ihn zurückbekommen
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen wird zunächst ein Eigenanteil von 20 % einbehalten. Befinden sich mehrere Geschwister gleichzeitig in Behandlung, sind es ab dem zweiten Kind nur noch 10 %. Das Wichtige: Diesen Betrag erhalten Sie nach erfolgreichem, planmäßigem Abschluss der Behandlung vollständig zurück.
Über die Regelversorgung hinaus: Ihre Möglichkeiten
Die gesetzliche Regelversorgung umfasst, was das Gesetz als ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig definiert – ein Standard, der 1988 festgelegt und seitdem nicht reformiert wurde. Viele unserer Patienten entscheiden sich darüber hinaus für erweiterte Leistungen – für mehr Komfort, eine schnellere oder unauffälligere Behandlung und moderne digitale Verfahren:
- Brackets: konventionelle Metallbrackets mit Gummiligaturen in der Regelversorgung – oder selbstligierende Brackets (Damon-System) mit sanfterer, reibungsärmerer Mechanik sowie zahnfarbene Keramik-Brackets
- Bögen & Drähte: modernere Drahtmaterialien für eine gleichmäßigere, sanftere Kraftübertragung
- Aligner: für geeignete Fälle die nahezu unsichtbare Alternative zur sichtbaren Spange
- Planung: klassischer Abdruck in der Regelversorgung – oder der abdruckfreie digitale 3D-Scan
- Kiefergelenk: die Untersuchung der Kiefergelenke ist keine Kassenleistung – wir bieten sie als erweiterte Diagnostik an
- Prophylaxe: professionelle Zahnreinigung während der Behandlung – gerade mit fester Spange eine sinnvolle Ergänzung
Diese Möglichkeiten sind private Leistungen. Was davon zu Ihnen passt, besprechen wir offen – inklusive der Dinge, die Sie sich sparen können. Konkrete Zahlen kennen Sie vorab aus dem Heil- und Kostenplan, auf Wunsch mit Ratenzahlung.
Erwachsene und Selbstzahler
Für Erwachsene ist eine kieferorthopädische Behandlung meist eine private Leistung – eine Entscheidung für die eigene Zahngesundheit, die gut planbar sein soll. Sie erhalten vorab einen transparenten Heil- und Kostenplan, und auf Wunsch besprechen wir Ratenzahlungsmöglichkeiten.
Häufige Fragen zu den Kosten
Ab welcher KIG-Stufe zahlt die Krankenkasse?
Was hat es mit dem 20 %-Eigenanteil auf sich?
Zahlt die Krankenkasse auch bei Erwachsenen?
Lohnen sich private Zusatzleistungen?
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Mehr zu den Kosten im Wissen
Alle Angaben sind allgemeine Orientierung und ersetzen keinen individuellen Heil- und Kostenplan. Die tatsächliche Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem persönlichen Befund und Ihrer Krankenkasse.
Ihren Fall persönlich klären
In einem ersten Termin stufen wir den Befund ein und erklären Ihnen genau, welche Kosten die Kasse trägt und welche nicht.