KIG-Einstufung einfach erklärt: Was bedeuten die Stufen 1 bis 5?

Kurz gesagt

Die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) beschreibt in fünf Stufen, wie ausgeprägt eine Zahn- oder Kieferfehlstellung ist. Ab Stufe 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern und Jugendlichen die Kosten der Regelversorgung.

Ob die gesetzliche Krankenkasse eine Zahnspange bezahlt, hängt an einem Kürzel: KIG. Es steht für „kieferorthopädische Indikationsgruppe" und teilt Fehlstellungen in fünf Schweregrade ein.

Die fünf Stufen im Überblick

KIG 1 und 2 stehen für leichte Abweichungen, die medizinisch nicht zwingend behandelt werden müssen. KIG 3 bis 5 beschreiben ausgeprägte bis extreme Fehlstellungen.

Ab KIG 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern und Jugendlichen die Kosten der Regelversorgung. Bei KIG 1 und 2 ist eine Behandlung als private Leistung möglich, wenn Sie sie wünschen.

Wie wird die Stufe festgelegt?

Die Einstufung erfolgt bei der ersten Untersuchung anhand klar definierter Messwerte – nicht nach Bauchgefühl. Wir erklären Ihnen transparent, welche Stufe vorliegt und was daraus folgt.

Was ist mit Erwachsenen?

Für Erwachsene greift die KIG-Regelung in der Regel nicht. Hier ist die Behandlung meist eine private Leistung – außer bei schweren Fehlstellungen mit kieferchirurgischem Anteil.

Wie hoch der Eigenanteil ist und wann Sie ihn zurückbekommen, erklären wir unter die 20 %-Regel. Einen Überblick über alle Kosten finden Sie im Beitrag Was kostet eine Zahnspange für Kinder?.

Häufige Fragen

Was passiert bei KIG 1 oder 2?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt hier keine Kosten. Eine Behandlung ist trotzdem möglich, dann als private Leistung. Wir besprechen mit Ihnen ehrlich, ob sie sinnvoll ist.
Kann sich die KIG-Stufe im Lauf der Zeit ändern?
Ja. Da sich Kiefer und Gebiss im Wachstum verändern, kann eine erneute Einstufung zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein.
Dr. Anne Moser
Dr. Anne Moser MHBA
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie · KIEFERFREUNDE im Weberhaus, Potsdam
Veröffentlicht am 3. März 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die persönliche Untersuchung und Beratung in unserer Praxis.

Ihren Fall & Ihre Kosten klären

Jeder Befund ist anders. In einem ersten Termin stufen wir ein und erklären transparent, welche Kosten die Kasse trägt und welche nicht.

← Weitere Beiträge in „Kosten & Krankenkasse"